The real pulse of Europe (3): Austria
Mittwoch, 14. Juni 2017 23:13
Fundstücke*, den Zustand der
abendländischen Werte betreffend.
—
Gastbeitrag von Kai Pichmann
—
Auch in Österreich hat der Mensch so seine Menschenrechte. Der zugereiste Mensch hat dort auch welche, allerdings weniger als der eingeborene; es sei denn, der Zugereiste ist EU-Bürger oder zahlender Besucher von Schönbrunn oder Führers Teehaus. Ist er das nicht, so wird sein Recht, Aufenthalt und Wohnsitz frei zu wählen, durch das „Bundesgesetz über die Gewährung von Asyl“ aufgehoben und in eine Art Gnadenakt umgewandelt. Da dies Gesetz aber bloß im Ausnahmefall Gnade vor Aufenthaltsrecht ergehen läßt, wird der ungebetene Gast in der Regel recht bald wieder verabschiedet. Die Verabschiedung besorgt dann die uniformierte Exekutive gemäß § 46 FPG:
Fremde, gegen die eine Rückkehrentscheidung, eine Anordnung zur Außerlandesbringung, eine Ausweisung oder ein Aufenthaltsverbot durchsetzbar ist, sind von den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes im Auftrag des Bundesamtes zur Ausreise zu verhalten.
Abteilung: Aufgelesen, Kaputtalismus, The real pulse of Europe | Kommentare (0)